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Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von einzelnen Anteilen daran zum Gegenstand. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Finance.

Die Besonderheit einer jeden Unternehmensbewertung erwächst regelmäßig daraus, dass Unternehmen oftmals ein komplexes Gebilde darstellen. So gibt es zahlreiche betriebswirtschaftliche Teildisziplinen, die im Rahmen einer jeden Unternehmensbewertung sachgerecht erfasst und abgebildet und letztlich zu einem einzigen monetären Wert verdichtet werden müssen. So sind insbesondere Aspekte der Investitions-, Kapitalmarkt- und Entscheidungstheorie zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden Unternehmensbewertungen durch die strategische Unternehmensplanung, das Rechnungswesen und nicht zu letzt durch steuerrechtliche Aspekte beeinflusst.

Die geläufigsten Bewertungsverfahren im Überblick:
  • Substanzwertverfahren - sie ermitteln den Wert aus der vorhandenen Substanz (Anlagen, Gebäude u. ä. m.)
  • Liquidationswertverfahren - sie ermitteln den Wert aus der vorhandenen Substanz (Anlagen, Gebäude u. ä. m.), aber unter der Prämisse, dass das Unternehmen sofort liquidiert wird
  • Ertragswertverfahren - sie ermitteln den Wert aus den zukünftigen Erfolgen des Unternehmens, hierunter zählen
    • Diskontierung zukünftiger Gewinne. Bei der Ermittlung des Gewinns kann die Art der Rechnungslegung einen entscheidenden Einfluss auf die Wertfindung haben.
    • Diskontierung zukünftiger Zahlungsüberschüsse (Entweder aus dem externen Rechnungswesen indirekt ermittelt Cash Flows, oder aus der Finanzplanung direkt ermittelt und dann abgezinst Discounted Cash Flows oder Discounted Cash base. Bei der indirekten Ermittlung des Cash flows kann die Art der Rechnungslegung einen entscheidenden Einfluss auf die Wertfindung haben.
  • Kombinationswertverfahren: Gemischtes Ertrags- und Substanzbewertungsverfahren, z. B. das Übergewinn- oder Mittelwertverfahren.
  • Realoptionsansätze - sie ermitteln mit Hilfe der Optionstheorie (Black-Scholes-Modell, Cox-Ross-Rubinstein-Modell) den Wert unter Unsicherheit
  • Totalmodelle (z. B. Zustandsgrenzpreismodelle) - sie versuchen unter Berücksichtigung aller Interdependenzen den Wert als Grenzpreis (Entscheidungswert) der eigenen Konzessionsbereitschaft (siehe auch Konzession) zu ermitteln
    • unter Sicherheit
    • und unter Unsicherheit
  • Multiplikatormethode (bei Fusionen und Übernahmen)
  • Mittelwertmethode (für spezielle Mittelwertbildungen als Berliner Verfahren, Stuttgarter Verfahren oder Schweizer Verfahren bekannt)
  • Methode Schnettler (für unrentable Unternehmen begrenzt verwendbar)

Sehr verbreitet ist z. B. die Berechnung nach dem Ertragswertverfahren bzw. nach dem Discounted Cash-Flow (DCF) Verfahren.

Die DCF-Verfahren bestimmen die zukünftigen Zahlungsüberschüsse (auch Cashflow, Zahlungsstrom) und diskontieren sie mit Hilfe von Kapitalkosten auf den Bewertungsstichtag. Dabei werden zu zahlende Steuern (z.B. Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer) mit in die Bewertung einbezogen. Der so ermittelte Barwert oder auch Kapitalwert ist der diskontierte Cash Flow. Typischerweise werden die zukünftigen Zahlungsüberschüsse in zwei Phasen unterteilt: die erste Phase währt 5-15 Jahre, in der zweiten Phase wird entweder ein gesondert zu ermittelnder Restwert oder eine ewige Rente angenommen. Die Kapitalkosten werden in der Praxis sehr häufig mit Hilfe eines Kapitalmarktmodels (CAPM) ermittelt. Der durch die steuerliche Abzugsfähigkeit entstehende Finanzierungseffekt, wird in den verschiedenen DCF-Verfahren unterschiedlich abgebildet.

 

Unternehmenswert Rechner

 

 

nach der Ertragswertmethode                mit dem Mittelwertverfahren


 

 

 

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